Informationen für die Eltern

Integrative Förderung

Die Schulrat der Schule Cazis hat im Mai 2015 das Konzept zur «Umsetzung der Sonderpädagogischen Massnahmen» genehmigt. Dieses ist schrittweise eingeführt worden und gilt ab August 2016 verbindlich für alle Schulbeteiligten.

Integrative Förderung (präventiv)

In allen Klassen – vom Kindergarten bis zur 3. Oberstufe – werden Schulische Heilpädagogen/innen eingesetzt, die die Klassenlehrpersonen bei der Förderung der Schüler/innen unterstützen (Individualisierung) sowie bei der Beurteilung einzelner Kinder mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sie machen die Klassenlehrpersonen eventuell auf Schüler/innen aufmerksam, die  Lernschwierigkeiten oder andere Auffälligkeiten aufweisen, besonders wenn diese im Unterricht nicht stören und kaum auffallen.

Integrative Förderung ohne angepasste Lernziele

Immer wieder sind einzelne Schüler/innen situativ mit schulischen und/oder sozialen Problemen konfrontiert, die sie weder alleine noch mit der Unterstützung durch die Klassenlehrer/in in den Griff bekommen. Dauern die Probleme an, nimmt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin Kontakt auf mit den Eltern, um die möglichen Gründe zu diskutieren. Ohne grossen Zusatzaufwand können die Eltern mit den Lehrpersonen vereinbaren, dass ihr Kind bis maximal zwei Jahre von der Integrativen Förderung durch die Schulische Heilpädagogin profitieren kann. Die Lernziele werden nicht angepasst; allenfalls verfasst die Heilpädagogin/der Heilpädagoge einen Lernbericht.

Integrative Förderung mit angepassten Lernzielen

Schüler/innen, die dem Unterricht nicht folgen können und mit den Lernzielen überfordert sind, werden beim Schulpsychologischen Dienst abgeklärt. Die Eltern melden in der Regel ihr Kind nach Rücksprache und auf Empfehlung der Lehrpersonen selbständig an. Die Anmeldung kann jedoch auch ohne Empfehlung durch die Lehrpersonen erfolgen. Nach der Abklärung erfolgt die Auswertung: Die Schulpsychologin informiert die Eltern und Lehrpersonen über geeignete Fördermassnahmen, inkl. eine Anpassung der Lernziele in ausgewählten Fächern. Diese Schüler/innen erhalten einen Lernbericht.

Integrative Sonderschulung

Der Schulpsychologische Dienst kann für Schüler/innen mit einer Behinderung bei den Schulleistungen aufgrund ihrer kognitiven Leistungsfähigkeit oder aufgrund von Behinderungen in der Motorik oder im Sinnesbereich sowie im Sozialverhalten eine Sonderschulung beantragen: Wenn immer möglich, werden die Schüler/innen weiterhin in der öffentlichen Volksschule unterrichtet; sie werden intensiver von einer Heilpädagogin eines Sonderschulzentrums betreut und gefördert. Die Schule Cazis arbeitet mit dem Kompetenzzentrum Sonderschulung Giuvaulta zusammen. Nur wenn die Integration und Förderung in der Regelklasse nicht (mehr) gelingt, wechseln die Schüler/innen in eine spezialisierte Sonderschule im Kanton.